Ziele und Inhalt:
Mit der verschärften Klimaschutzgesetzgebung aus 2021 und 2022 wird die Wohnungswirtschaft deutlich gefordert, denn alle Bestandsgebäude müssen bis 2030 besser als Energieeffizienzklasse G und bis 2033 besser als F modernisiert werden.
Besonders die zeitliche Verschärfung zur Klimaneutralität bis 2045 erhöht den Handlungsdruck auf die Immobilienwirtschaft massiv. Mit Blick auf das Ziel 2030 sind kurzfristige Maßnahmen zu realisieren. Kurzfristig sind die hohen Energiepreise ein
Antrieb zur Optimierung.
Die aktuell erreichte CO2-Reduktion von ca. 40-50% gegenüber 1990 muss bis 2030 massiv beschleunigt werden. Das hat massive Auswirkungen auf die anstehenden Investitionsplanungen. Dabei sind Quick Wins für den Sprint 2030 genauso wichtig wie kurzfristige Investitionsentscheidungen der nächsten Jahre.
Inhalte:
- Schaffung einer validen Datengrundlagen aus Bestandsdaten und Energieverbräuchen
- IST-Analyse der energetische Portfolioqualität und Ermittlung zukünftiger Energieeinsparpotenziale
- Ermittlung der aktuellen CO2-Flottenemission und Rückrechnung auf 1990
- Praxisbeispiele zur schnellen Reduktion der CO2-Emissionen
- Demonstration der Softwarelösung IGISsix zur energetischen Analyse des Gebäudebestandes auf Basis von Energieverbräuchen und energetischen Bestands und Zustandsdaten
Ihre Vorteile:
- Sie erfahren, wie man Maßnahmen zur CO2-Reduzierung mit den Aufgaben der technischen Bestandsmodernisierung verbindet.
- Sie erhalten Anregungen aus Praxisbeispielen zu Datengrundlagen und Auswertungsmöglichkeiten.
- Sie haben die Möglichkeit, sich mit Fachkräften anderer Wohnungsunternehmen auszutauschen.
- Dieses Modul ergänzt das strategische Seminar „CO2-Reduktion bis 2030/2045 – der unternehmensindividuelle Klimapfad“ um konkrete Ausführungsmöglichkeiten.
Referent: Philip Welcker, Prokurist, Leiter Energie- und Klimastrategien, iwb Immobilienwirtschaftliche Beratung GmbH
Anmeldung: https://vdw-online.de/seminare/klimaschutz-2030-2045-teil-1-kurzfristige-massnahmen-bis-2030/
Hinweis: Klimaschutz 2030/2045 – Teil 2: Anlagenkonzept und Nahwärmenetze bis 2045 am 20.04.2023